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Hier haben wir Ihnen verschiedene Anträge zur Verfügung gestellt, die Ihnen den Kontakt mit uns erleichtern.

 

Antrag auf Bauwasser

Einen Antrag auf Bauwasser müssen Sie dann bei uns stellen, wenn Sie bereits auf Ihrer Baustelle (Bau-)Wasser benötigen. Dazu wird ein Wasserzähler von unseren Technikern an einen, meist schon auf dem Grundstück vorhandenen, Wasserschlauch installiert.

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass der Antrag auf Bauwasser mindestens eine Woche vor dem Bauwasserinstallationstermin bei uns vorliegt.


⇒  zum Online-Antrag


Antrag auf Hausanschluss

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie Ihr Grundstück erstmals an unsere Einrichtung anschließen wollen oder Ihren bestehnden Hausanschluss ändern lassen möchten.

Der Wasserzähler kann in Ihrem Wohnhaus oder einem Nebengebäude (frostsicher) installiert werden. Hierzu wird die Hausanschlussleitung zum vorgesehenen Raum verlegt und der Wasserzähler fest installiert.

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass der Antrag auf Hausanschluss mindestens zwei Wochen vor dem Installationstermin bei uns vorliegt.


⇒  zum Online-Antrag


Antrag auf Löschwassermessung

Löschwasser ist das zum Feuerlöschen verwendete bzw. zur Verfügung stehende Trink- und/oder Brauchwasser, das aus unserem Versorgungsnetz im Brandfall entnommen werden kann.

Die Wasserversorgung Mittlere Vils führt in ihrem Wasserversorgungsnetz nach schriftlicher Beauftragung eine Überprüfung der Löschwasserversorgung für den entsprechenden Löschbereich gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 durch. Die Überprüfung ist kostenpflichtig und wird von einer externen Fachfirma vorgenommen. Nach der Durchführung der Messarbeiten, werden Ihnen diese nach tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet.


⇒  Antrag auf Löschwassermessung (Download)


Antrag auf Erstellung einer Schlussrechnung

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie Ihr angeschlossenes und versorgtes Grundstück verkaufen. Nach Angabe aller notwendigen Daten erstellen wir eine Schlussrechnung zum angegebenen Eigentumsübergangsdatum.


⇒  Angaben zur Erstellung einer Schlussrechnung (Download)


Erteilung SEPA-Lastschriftmandat

Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie uns zur Einziehung der Wasser- / Abwassergebühren (Abschläge und jährliche Abrechnung) ermächtigen. Diese Erteilung ist jederzeit widerruflich!

⇒  SEPA-Lastschriftmandat (Download)

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