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Gebühren

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts haben wir unsere Haushaltsführung nach dem Kostendeckungsprinzip zu führen.

Wir wirtschaften und erfüllen unsere Aufgabe daher ohne Gewinnabsicht. Unsere Einnahmequellen zur Sicherstellung Ihrer Wasserqualität sowie -quantität sind:

Grundlage zur Erhebung unserer Einnahmen bildet unsere Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie untenstehend und unter Satzungen.

Benutzungsgebühren:

Die sogenannte „Benutzungsgebühr“ setzt sich aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zusammen.

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet, die Verbrauchsgebühr nach der Menge des aus unserer Einrichtung entnommenen Wassers.

Verbrauchsgebühr pro m³ (1000 Liter)

Verbrauchsgebühr NettoMwSt. 7%Verbrauchsgebühr Brutto
2,94 €0,21 €3,15 €

Grundgebühr pro Jahr

ZählergrößeGrundgebühr NettoMwSt. 7%Grundgebühr Brutto
bis 4 m³90,00 €6,30 €96,30 €
bis 10 m³108,00 €7,56 €115,56 €
bis 16 m³144,00 €10,08 €154,08 €
über 16 m³252,00 €17,64 €
269,64 €

Muss ich Vorauszahlungen leisten?

Auf die Gebührenschuld setzen wir zum 01.06., 01.09. und 01.12. jeden Jahres Vorauszahlungen (= Abschläge) in der Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung des Vorjahres fest. Liegt uns kein Vorjahresverbrauch vor, wird der erwartete Jahresverbrauch durch uns geschätzt. Bezahlte Abschläge werden Ihnen bei der Jahresabrechnung angerechnet.

Wann erfolgt die Abrechnung der Gebühren?

Den Verbrauch rechnen wir jährlich zum 31.12. ab. Hierzu erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid. Um die Höhe Ihrer Verbrauchsgebühr ermittel zu können, werden Sie von uns schriftlich aufgefordert, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen.

Sie wollen Ihren Abschlag anpassen?

Hierzu stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Die aktuellen Wasserpreise und Gebühren finden Sie unter § 6 bis § 10: