Sie bauen ein Haus?
Hier finden sie alle notwendigen Anträge für Ihren neuen Wasseranschluss.
Teilweise Erstattung der Mehrwertsteuer
Gute Nachrichten für die Kunden der Wasserversorgung Mittlere Vils, die nach dem 10.08.2000 entweder einen Bescheid für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung oder einen Bescheid über die Kostenerstattung für einen Wasseranschluss erhalten haben: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen ist und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% abzurechnen ist.
Damit wurde der Praxis der Finanzverwaltung, die seit dem 10. August 2000 den Ausweis des Regelsteuersatzes verlangte, widersprochen. Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung anwenden wird. Unklar war bisher noch, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Herstellungsbeiträge und insbesondere auch auf Altfälle hat.
Mit Schreiben des Bay. Staatsministerium des Innern vom 25.06.09 und mit Schreiben des Bay. Landesamt für Steuern vom 25.06.09 wurde nun klargestellt, dass diese Rechtsprechung auch für Herstellungsbeiträge gilt und auch bestandkräftig Bescheide vom Wasserversorger berichtigt werden können; eine Rechtspflicht für den Wasserversorger zur Berichtigung vom Amts wegen besteht jedoch nicht.
Die Wasserversorgung Mittlere Vils ist jedoch bereit freiwillig auf Antrag den Differnzbetrag zwischen der bezahlten vollen Mehrwertsteuer zur ermäßigten Mehrwertsteuer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzuerstatten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung, das Formular des Zweckverbandes, dass Sie online abrufen können.
Bauwasserantrag
Einen Antrag auf Bauwasser müssen Sie bei uns stellen, wenn Sie bereits für Ihre Baustelle Wasser benötigen.
Dazu wird ein Wasserzähler von unseren Technikern an einen, meist schon auf dem Grundstück vorhandenen, Wasserschlauch installiert.
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass der Antrag auf Bauwasser mind. zwei Wochen vor dem Bauwasserinstallationstermin bei uns vorliegt.
Bitte setzten Sie sich vorab mit uns unter der Tel.Nr. 08744/9612-0 in Verbindung.
Hausanschlussantrag
Der Antrag auf Hausanschluss muss bei uns gestellt werden, um den Bauwasserzähler in den Rohbau zu installieren.
Hierzu wird die Hausanschlussleitung weiter zu Ihrem Haus verlegt und der Wasserzähler im Rohbau fest installiert.
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass der Antrag auf Hausanschluss mind. drei Wochen vor dem Installationstermin bei uns vorliegt.
Zu diesem Antrag ist ein Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie die Unterschrift der Installationsfirma mit vorzulegen. Die Installationsfirma bestätigt mit Ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße weitere Installation Ihres Trinkwassers nach dem Wasserzähler.
Sie wollen sich nicht mehr darum kümmern müssen, den Abschlag rechtzeitig bezahlt zu haben?
Im hektischen Alltag kann man schnell mal vergessen, den Wasser-/Abwasserabschlag zu bezahlen.
Aber das ist kein Problem. Wir kümmern uns gerne darum.
Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung übernehmen wir das für Sie.
Wir buchen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen Ihre Wasser-/Abwasserabschläge ab. Sollte Ihre Gebührenabrechnung eine Gutschrift ergeben, erstatten wir diese natürlich auch auf Ihr Konto.
Hierfür entstehen Ihnen natürlich keine zusätzlichen Kosten.
